Vor ungefähr zwei Wochen habe ich vom Amtsgericht Tiergarten einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe erhalten. Vorgeworfen wird mir, im Rahmen einer NoBärgida-Veranstaltung zwei Cops beleidigt zu haben. Die Beamten Polizeiobermeister Runke und Polizeihauptmeister Biemann1 behaupten, ich hätte sie als »Faschoschwein« betitelt. Dies muss ich als dreiste Lüge von mir weisen. Schweine sind wundervolle Tiere und ich würde es niemals wagen, sie dadurch abzuwerten, auch nur eines von ihnen mit Cops und/oder Faschist*innen gleichzusetzen. Ich würde sogar soweit gehen, zu behaupten, dass Schweine weit humaner sind, als die Anhänger*innen jener (uniformierten) Gruppierungen, die ohne zu hinterfragen losknüppeln und um sich schießen, wenn ihr (Einsatz)führer es befielt. Auch all‘ jene, die es freudig-erregt hinnehmen, wenn ihre Kamerad*innen auf ihren Demos den Hitlergruß von sich geben, würde ich in diesem Zusammenhang als den freundlichen Schweinchen weit unterlegen ansehen.
Es fühlt sich so an, als würden sich auch Runke und Biemann in dieses Bild einreihen, wenn sie Antifaschist*innen der Äußerung falscher Worte bezichtigen, um sie mundtot zu machen. Natürlich habe ich mir einen Anwalt gesucht, der versuchte, den Rechtsstreit mittels klärender Worte abzuwenden. Eine dann fällige Auflage wollte ich an die gemeinnützige Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA e. V.) leisten. Dies wurde abgelehnt und die diffamierende Behauptung, ich hätte Schweine mit Cops gleichgesetzt, aufrechterhalten. In einem Unrechtsstaat, in dem Hausprojekte widerrechtlich von der Polizei angegriffen werden,2 zählen die Lügen zweier Repressionsbeamter leider mehr als jede Wahrheit. So empfahl mir auch mein Anwalt, keine weiteren rechtlichen Schritte einzuleiten und das immer noch recht gering ausgefallene Strafgeld zu zahlen und es nicht auf weitere Verhandlungen ankommen zu lassen, welche weitere Gerichts- und Anwaltskosten bedeuten würden. Da das Ganze dennoch meine finanziellen Mittel übersteigt, musste ich mir das Geld erst mal bei Verwandten und damit zinslos leihen und werde für den Herbst ’ne Soliparty organisieren. Sollte am Ende Geld überbleiben, möchte ich dieses der VVN-BdA spenden. Diese sieht nun nämlich auch nichts von dem Strafgeld. Das krallt sich der Staat als angeblich »größte gemeinnützige Organisation« ein, um seinen Repressionsapparat weiter auszubauen.
1 – Die Namen sind geändert.