Erst langsam beginnt die Vielfalt, welche eine transkulturelle Gesellschaft bietet, in den Unterricht an den Schulen einzufließen. Immerhin möchte mensch meinen, wird es im neuen Rahmenlehrplan für Berlin und Brandenburg als fächerübergreifendes Thema erkannt. Doch was dort als Erklärung in drei Absätzen festgehalten ist, geht nicht weiter, als das, was bereits 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgehalten wurde. Das Gefühl kommt auf, dass die Schule, welche ein Garant für die Zukunft der Gesellschaft sein sollte, dieser hinterherhinkt. Der Blick in den fächerspezifischen Rahmenlehrplan für das Fach Geschichte in den Jahrgangsstufen 7-10 scheint dies zu bestätigen. Themen zur Gendergeschichte lassen sich dort nahezu vergeblich suchen – nur im Punkt »Aufklärung und Emanzipation« im Basismodul 7/8 ist eine Möglichkeit der Behandlung explizit benannt, der Rest der Geschichte bleibt männlich – und Rassismus wird aus einer sehr eurozentristischen Sicht abgehandelt. Die Behandlung der Industriellen Revolution sieht eine Referenz auf Klassenunterschiede zwar nicht direkt vor, bietet sich jedoch an. Der wiederkehrende Vorschlag, ein Themenfeld sei »insbesondere mit den übergreifenden Themen Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter (Gender Mainstreaming) sowie Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)« geeignet, geht kaum weiter.
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Wolfstatze, Meas: Gender ist wandelbar. Zur Diversity im Geschichtsunterricht; Berlin 2017.
Creative Commons CC BY-NC-ND by Meas Wolfstatze